Im ersten Halbjahr sind in allen Bundesländern gemäß Glücksspielstaatsvertrag §6 Sozialkonzept Abs. 2 Punkt 10 die behördlichen Berichte zum Sozialkonzept bei den zuständigen Erlaubnisbehörden abzugeben.
Je nach Landesspielhallengesetz bzw. in manchen Bundesländern nach Erlaubnisdatum sind die Berichte ein- bzw. zweijährig einzureichen.
Die erste Abgabepflicht ist der 30.01.2022 für Nordrhein-Westfalen. Sollte das Abgabedatum nicht bekannt sein, so setzen Sie sich mit Ihrer Behörde zeitnah in Verbindung.
Unternehmens- und standortbezogene Jahresberichte der origo
Wir von der origo erstellen für unsere Vertragskunden unternehmens- und standortbezogenen Jahresberichte. Dies gilt für Spielhallen, der Gastronomie und im Sportwettbereich. Aus den gewonnen Daten erstellt die origo den Gesamtbericht, der die Grundlage zur Evaluierung der Sozialkonzepte und Schulungsmaßnahmen bildet.
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