Neue Regelungen zu Schulungen in Sachsen

Die Landesdirektion Sachsen hat auf ihrer Internetseite die Anforderungen für Schulungsmaßnahmen i. S. d. Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG) für das Personal in Spielhallen geändert. Neu ist, dass die Präventionsschulungen bereits drei Monate und nicht erst sechs Monate nach Arbeitsbeginn erfolgen müssen.

Hier heißt es u.a.
WER muss geschult werden?

Alle Personen, die in Kontakt zu den Spielern tätig sind, sowie deren Vorgesetzte (leitendes Personal) und je nach Organisationsstruktur die Unternehmensleitung müssen geschult werden. Nicht geschultes Personal darf nicht eingesetzt werden.

WANN muss geschult werden?

Die Schulung erfolgt auf eigene Kosten und muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn.

Sie finden den gesamten Text der Anforderungen unter  https://www.lds.sachsen.de/gluecksspiel
 

Schauen Sie auch in unseren Schulungskalender, hier finden Sie alle Schulungen im gesamten Bundesgebiet origo Schulungstermine.


Sozialkonzept:

Die Landesdirektion Sachsen akzeptiert keine Sozialkonzepte mehr, die noch mit alten Formulierungen (sechs Monaten) versehen sind. Deswegen ist eine Überprüfung der Sozialkonzepte erforderlich, um der neuen Regulierung zu entsprechen.


Wussten Sie schon?

Unser E-Learning Sozialkonzept ersetzt zwar keine Präsenzschulung, aber kann neue Mitarbeiter bereits vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit und/oder während der Einarbeitung auf das Sozialkonzept und den Jugend- und Spielerschutz sowie dem optimalen Umgang mit den Formularen vorbereiten. Unsere Kunden nutzen den Kurs auch zu Wiederholungen, für Unterweisungen und Teambesprechungen sowie internen Weiterbildungen zwecks der Zertifizierung. Hier finden Sie alle Kurse auf einen Blick: origo eCampus - E-Learning Kurse