Termine

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen.

Eine Übersicht über die Schulungsanforderungen pro Bundesland können Sie hier einsehen:
Schulungsanforderungen pro Bundesland

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