Bundesweit, spielformübergreifendes Sperrsystem ab Mitte 2021

mit der Einigung am 05. März 2020 der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, wird am 01. Juli 2021 der neue Glücksspielneuregulierungsvertrag in Kraft treten. Derzeit wird der Entwurf von den Landesparlamenten ratifiziert. Die Notifizierung durch die Europäischen Kommission hat bereits den anstehenden GlüStV positiv verabschiedet. Im ersten Halbjahr 2021 werden nun die Landesausführungsgesetze zum GlüStV konkretisiert bzw. ausgestaltet.

Im Glücksspielneuregulierungsvertrag werden nun verbindliche Regelungen nicht nur für Spielbanken, Spielhallen und Lotterien, sondern auch für Online-Casinos und Online-Poker, Sportwetten und der GASTRONOMIE getroffen.

Eine der weitreichenden Änderungen wird das bundesweit, spielformübergreifende Sperrsystem sein. Der §8 Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem besagt:

„(1) Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 23) unterhalten.
(2) Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. (…).
(3) Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei durchzuführen. (…).“

Für die Aufstellunternehmen von Geldspielgeräten und den Wirten kommt ein finanzieller und organisatorischer Mehraufwand zu. Sobald die zentrale Sperrdatei vakant ist, muss dieses in allen Aufstellstandorten implementiert werden. Hierzu werden sicherlich die Gerätehersteller komfortable Lösungen bieten. Eingesetzte Systeme finden bereits in Hessen seit Jahren statt und sind an die hessische Sperrdatei OASIS angeschlossen. Wie und welche Systeme zukünftig auf dem Markt sein werden, um den Anforderungen des Glücksspielneuregulierungsvertrag gerecht zu werden, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitteilen.

Die origo möchte an dieser Stelle besonders dafür sensibilisieren, wie wichtig dieser Punkt in der Kommunikation mit dem Wirt ist. Das Sperrsystem ist ein großer Bestandteil, um den Zielen des Staatsvertrages zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht entgegen zu wirken.

Unser Appell: Nutzen Sie die Zeit, um die Wirte auf die bevorstehenden Herausforderungen vorzubereiten. Zukünftig ist der Wirt in der Pflicht, den Ausweis des Gastes zu kontrollieren und mit der Sperrdatei abzugleichen. Handelt es sich bei dem kontrollierenden Gast um eine gesperrte Person, so ist diesem das Spielen am Geldspielgerät zu verbieten. Darüber hinaus müssen Sperranträge von Spielgästen bearbeitet und in das System übertragen werden, auch sind Fremdsperren durch den Wirt/Aufsteller selbst oder durch eine Dritte Person zu beachten.

Mit dem origo Sozialkonzept Gastronomie sind unsere Kunden bereits bestens auf diese Situation vorbereitet und können die Wirte bestmöglich unterstützen, um einen gelebten Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Ein geeignetes Hilfsmittel ist auch der origo E-Learning-Kurs Gastronomie Sozialkonzept.
Warten Sie mit der Vorbereitung und Umsetzung nicht erst darauf, bis das Gesetzt am 01. Juli 2021 in Kraft tritt, denn solche Umstellungen können nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Ein langsames Bewusstsein muss in den Köpfen erst erwachsen.

In immer mehr Kommunen finden verstärkte Kontrollen im Bereich des Jugend- und Spielerschutzes statt und wir gehen davon aus, dass sich diese im nächsten Jahr mehren werden. Bei einem nicht gelebten Sozialkonzept besteht die Gefahr, dass es zu einem Verlust der Geeignetheit des Aufstellplatzes kommen könnte. Wirken Sie diesem rechtzeitig entgegen und sensibilisieren Sie die Aufstellorte.

Die origo unterstützt Ihre Kunden rundum das Thema Sozialkonzept und Jugend- und Spielerschutz und bietet in Zeiten des Wandels und der Herausforderungen praxisnahe und individuelle Lösungen an.