Der Sachkundenachweis gehört zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Verbundspielhallen und bei Abstandskonflikten. Die Situation ist komplex und bundesländerspezifisch. Aber eines ist laut Origo immer gleich: Eine gute Vorbereitung hilft enorm.
Die Erlangung des Sachkundenachweises für Betreiber/Geschäftsführer von Verbundspielhallen und/oder Spielhallen mit Mindestabstandskonflikt ist nur eins der zu erfüllenden qualitativen Kriterien, wenn die Öffnungsklausel nach § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag greift. Wer den Sachkundenachweis anbieten und durchführen darf, wie oft er wiederholt werden muss und an wen er sich genau richtet, unterscheidet sich erheblich von Bundesland zu Bundesland.
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