Origo Anerkennung von Schulungsangeboten Land Brandenburg

Seit dem 08.04.2022 ist die origo GmbH durch das Land BRANDENBURG für die Erst- und die jährlichen Wiederholungsschulungen anerkannt.

Diese Beinhalten

      1. Die besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen sowie

      2. Den Sachkundenachweis für den Betrieb von Verbundspielhallen

Auszug aus dem Brandenburgischen Spielhallengesetz (BbgSpilG) - § 11 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 und 3:

(3) Abweichend von § 25 Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 kann für am 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex auf gemeinsamen Antrag der Betreiberinnen oder Betreiber eine Erlaubnis erteilt werden, wenn

1. mindestens alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, wiederholt wird,

2. die Betreiber über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkundenachweis verfügen und

3. das Personal der Spielhallen besonders geschult wird.

Besonders geschultes Personal (BGP) gemäß Glücksspielrecht §29 Abs.4 GlüStV und § 11 Abs. 3 Satz 1 Nummer 3 BbgSpilG

  • Zielgruppe:
    • Das gesamte Personal in Verbundspielhallen (sogenannte Mehrfachkonzessionen)
    • Betreiber und Bertreiberinnen
    • Erstschulung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Schulungsart:
    • Präsenz, deutsche Sprachkenntnisse müssen hinreichend vorhanden sein
    • Dauer: 4 Zeitstunden
    • Wiederholung: Jedes Jahr
    • Gruppengröße: max. 15 Teilnehmende
    • Erfolgreiche Teilnahme wird mit einer Bescheinigung bestätigt, sofern der Teilnehmende keine Fehlzeiten ausweist
  • Zweck der Schulung:
    • vertiefendes Wissen zum Jugend- und Spielerschutz und dessen Umsetzung,
    • vertiefende Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich regionaler, landesweiter und bundesweiter anbieter-unabhängiger Hilfeangebote einschließlich der Telefonberatungen,
    • Besonderheiten von Verbundspielhallen,
    • Inhalt, Umsetzung und Dokumentation des Sozialkonzeptes und daraus resultierende Aufgaben,
    • Intensivierung der Gesprächsführung mit problematischen und pathologischen Spielerinnen und Spielern.

Sachkundenachweis (SKN) gemäß Glücksspielrecht §29 Abs.4 GlüStV und § 11 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BbgSpilG

  • Zielgruppe:
    • Betreiber und Bertreiberinnen in Verbundspielhallen (sogenannte Mehrfachkonzessionen)
  • Schulungsart:
    • Präsenz, deutsche Sprachkenntnisse müssen hinreichend vorhanden sein
    • Dauer: 4 Zeitstunden
    • Wiederholung: Jedes Jahr
    • Gruppengröße: max. 15 Teilnehmende
    • Erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Schulung ist in Form einer erfolgreichen abgeschlossenen Prüfung zu erbringen
    • Erfolgreiche Teilnahme wird mit einer Bescheinigung bestätigt, sofern der Teilnehmende keine Fehlzeiten ausweist
  • Zweck der Schulung:
    • vertiefendes Wissen zum Jugend- und Spielerschutz und dessen Umsetzung,
    • vertiefende Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich regionaler, landesweiter und bundesweiter anbieter-unabhängiger Hilfeangebote einschließlich der Telefonberatungen,
    • Besonderheiten von Verbundspielhallen,
    • Inhalt, Umsetzung und Dokumentation des Sozialkonzeptes und daraus resultierende Aufgaben,
    • Intensivierung der Gesprächsführung mit problematischen und pathologischen Spielerinnen und Spielern.

Schauen Sie auch in unsere Schulungstermine.