NRW Schulungsanforderungen gemäß §29 Abs. 4 GlüStV

IHK-Sachkundenachweis und Besonders geschultes Personal

am 15. Oktober 2021 ist mit der Veröffentlichung der Verordnung gemäß Gesetzesblatt NRW vom 06.10.2021 die o.g. Schulungsanforderungen in Kraft getreten.

Die Rechtsverordnung bedient den Sachkundenachweis und das besonders geschultes Personal in Nordrhein-Westfalen gemäß §29 Abs. 4 GlüStV. Nach Informationen durch das Ministerium für Inneres ersetzt dieser IHK-Sachkundenachweis nicht die IHK-Unterrichtung gemäß §33c der Gewerbeordnung. Diese ergänzenden Schulungsmaßnahmen sind für zertifizierungsrelevante Standorte relevant!

Aus gegebenen Anlass haben wir relevante Informationen in Kurzform zusammengetragen, um Ihnen einen übersichtlichen Einblick zu verschaffen, damit Sie für Ihr Unternehmen und Ihrem Personalbestand diese gesetzlichen Mindestanforderungen planen können (alle Angaben ohne Gewähr).

Zur Zeit ist davon auszugehen, dass im November 2021 ein Erlass durch das Ministerium weitere Details ausformuliert und konkretisiert werden, so die mündliche Auskunft durch das Ministerium für Inneres.

IHK-Sachkundenachweis gemäß Glücksspielrecht §29. Abs.4 in NRW 

Veranstalter: IHK Industrie- und Handelskammer (Voraussichtliche Veranstaltungsorte: IHK Köln, IHK Duisburg, IHK Münster, IHK Bielefeld)

Wahrscheinlich buchbar ab: Januar 2022 (Quelle: IHK u. Ministerium für Inneres) => Buchungen nur online möglich, über die jeweiligen IHK-Websites

 

Zielgruppe:

  • Vertraglich beauftragte Leitungen der Spielhallen gemäß SuSchVO NRW §1 Abs. 1
  • Betreiberinnen und Betreiber gemäß §17 Abs. 3 Nummer 1

Schulungsart:

  • Präsenz, deutsche Sprachkenntnisse müssen hinreichend vorhanden sein
  • Dauer: 14 Unterrichtsstunden, 2 Tage
  • Gruppengröße: max. 20 Teilnehmende
  • Unterricht mit schriftlicher, abschließender Prüfung (30 Fragen)
  • Bei Nichtbestehen: Wiederholung erlaubt
  • Erfolgreiche Teilnahme und Prüfung wird mit einer Bescheinigung bestätigt

Erfolgreiche Teilnahme muss bis zum 31.12.2022 nachgewiesen werden (Quelle: IHK)

 

Zweck der Schulung des Sachkundenachweises:

  • Einen Nachweis zu erbringen, wodurch zusätzliche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen im Bezug zum Spielerschutz vermittelt worden sind
  • u.a. Inhalte sind: Recht der Gewerbeordnung/Spielverordnung, Spielhallenrecht NRW, Jugendschutz, Prävention u. Spielerschutz, Datenschutz, Aufzeichnungspflicht

 

Besonders-geschultes-Personal gemäß Glücksspielrecht §29 Abs.4 GlüStV in NRW 

Veranstalter: origo Akademie

  • Vorrausetzung: Schulungsanbieter ist eine öffentlich anerkannte Schulungseinrichtung gemäß Ministerium für Inneres
  • Voraussichtliche Veröffentlichung der Liste für Schulungsanbieter: 12.2021/01.2022

Wahrscheinlich/vermutlich buchbar ab: Januar 2022 bzw. ab Mitteilung durch die origo Akademie (Quelle: Ministerium)

 

Ergänzende Vorgaben:

  • Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Schulungsmodul gemäß §29 Abs. 4 GlüStV/NRW:
    • Die erfolgreiche Teilnahme einer Präventionsschulung (Personalschulung gemäß §6 GlüStV), in NRW Modul-A
  • Schulungsteilnahme vor Arbeitsaufnahme
  • Pro Schicht muss mindestens eine geschulte Person gemäß 29.4 anwesend sein
  • Erstschulung bis max. zum: „noch nicht detailliert geklärt!“
    • … vermutlich bis zum 6 Monat nach Veröffentlichung der Schulungsträger-Liste (Schulungsanbieter)  

 

Zielgruppe:

Das gesamte Personal in Verbundspielhallen (sogenannte Mehrfachkonzessionen) gemäß SuSchVO NRW §9 Abs. 1 und/oder das gesamte Personal in Spielhallen mit geringem Mindestabstand/ Abstandskonflikt (Mindestabstandsregelunterschreitung)

Schulungsart:

  • Präsenz, deutsche Sprachkenntnisse müssen hinreichend vorhanden sein
  • Dauer: 3 Unterrichtsstunden
  • Wiederholung: alle 2 Jahre
  • Gruppengröße: max. 20 Teilnehmende
  • Schulung mit schriftlicher, abschießender Lernzielkontrolle (Erfolgskontrolle, Test mit Hilfsmittel)
  • Bei Nichtbestehen: Wiederholung erlaubt
  • Erfolgreiche Teilnahme wird mit einer Bescheinigung bestätigt, sofern der Teilnehmende keine Fehlzeiten ausweist

Zweck der Schulung:

In den Schulungseinheiten soll eine praxisnahe Darstellung und Vermittlung der wesentlichen Aufgaben und Pflichten, insbesondere im Bereich Spieler- und Jugendschutz erfolgen.