Informationsveranstaltung Erbrecht 15.09.2026
Die meisten Unternehmer investieren viel Zeit in den Aufbau ihres Unternehmens – aber nur wenige beschäftigen sich rechtzeitig mit der Frage, was passiert, wenn sie plötzlich nicht mehr selbst entscheiden können. Solange alles gut läuft, werden Themen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder der eigene Todesfall gerne auf später verschoben. Doch genau dann, wenn Sie selbst noch entscheiden können, ist der richtige Zeitpunkt, Vorsorge zu treffen.
Denn im Ernstfall stellen sich Fragen, die nicht nur Sie persönlich, sondern auch Ihr Unternehmen betreffen:
- Wer kann für Sie rechtsverbindlich handeln?
- Reichen Prokura oder bestehende Vollmachten tatsächlich aus?
- Wie bleibt Ihr Unternehmen handlungsfähig?
- Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Testament?
- Was geschieht mit Ihrem digitalen Nachlass?
Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung ein:
Informationsveranstaltung
„Erbrecht: Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod – Wir proben den Ernstfall“
Dienstag, 15. September 2026
Bielefeld
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführer, Inhaber, Betriebsleiter sowie alle Personen mit unternehmerischer Verantwortung und versteht sich bewusst als Impuls und Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung, zeigt jedoch auf, welche Fragen sich Unternehmer frühzeitig stellen sollten und welche Themen häufig unterschätzt werden. Ziel ist es, Denkanstöße zu geben und die Grundlage für eine rechtzeitige persönliche Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema zu schaffen.
Ihre Agenda:
- Vorsorge im Krankheitsfall
- Gesetzliche Regelungen
- Möglichkeiten der Vorsorge
- Pflegebedürftigkeit und Vermögensverwertung
- Vorsorge im Todesfall
- Gesetzliche Erbfolge
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Besondere Anforderungen bei behinderten und bedürftigen Kindern
- Digitaler Nachlass
- Häufige Irrtümer
- Nachweis der Erbfolge
- Fragen und Antworten
Referentin
RA Juliane Martin
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Seit 2007 als Rechtsanwältin und seit 2015 als Notarin tätig. Als Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht berät sie Mandanten insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht.
Sorgen Sie heute vor, damit Sie morgen vorbereitet sind.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig mit den rechtlichen und organisatorischen Fragen auseinanderzusetzen, die im Ernstfall entscheidend sein können – für Sie persönlich, Ihre Familie und Ihr Unternehmen.
Jetzt anmelden: Informationsveranstaltung Erbrecht
