In NRW Schulungen wieder zulässig!

Gemäß Rechtsverordnung NRW vom 01.05.2020, §5 Abs. 2.2., dürfen Berufsfortbildungen wieder durchgeführt werden.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Ihren Schulungsbedarf sowohl im „Inhouse-Bereich“, als auch für Schulungen für sogenannte „offene Seminare“ zu besprechen. Wir vereinbaren gerne einen Durchführungstermin.