Besonders geschultes Personal §29.4

Alles auf einem Blick

09.12.2024 17:00 - 19:00 Uhr Oberhausen * 111,00€ (zzgl. 55,90€ Nebenkostenpauschale) **

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* genauer Standort wird nach Anmeldung bekannt gegeben

** Für Vertragspartner gelten andere Preise. Die Verpflegungspauschale fällt nicht bei Online-Seminaren an

Beschreibung

Gemäß § 29 Abs. 4 des GlüStV 2021 und Landesgesetzes NRW muss das Personal von Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex auf gemeinsamen Antrag der Betreiber abweichend von § 25 Absatz 2 sowie das Personal von Spielhallen mit einem Abstandskonflikt besonders geschult sein (BGP). Spielhallen mit einer Abstandsproblematik

Vorgaben:
  • vor Arbeitsaufnahme in einer zertifizierungsrelevanten Spielhalle
  • Personalschulung (Prävention Modul-A) muss vorher erfolgen
  • Wiederholung nach 2 Jahren
  • Verpflichtend für das gesamte Personal
  • 3 U-Stunden in Präsenz
  • Abschluss mit schriftlicher Erfolgskontrolle
  • Gruppengröße: max. 20 Teilnehmende

In den Schulungseinheiten soll eine praxisnahe Darstellung und Vermittlung der wesentlichen Aufgaben und Pflichten, insbesondere im Bereich Spieler- und Jugendschutz erfolgen.