Präventionsschulungen

Die origo GmbH ist eine bundesweit tätige, öffentlich anerkannte Schulungseinrichtung für Präventionsschulungen Glücksspielsucht. Sie arbeitet unter wissenschaftlich qualifizierter Leitung und in Kooperation mit öffentlich geförderten Einrichtungen der Suchthilfe und Forschung zusammen. Zu diesen gehören die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) und die Caritas Berlin. Die origo GmbH ist in den Bundesländern, die ein förmliches Akkreditierungsverfahren für Schulungsanbieter im Bereich Glücksspielsucht vorsehen, als Schulungsanbieter zugelassen.

Unsere Schulungen richten sich an Spielhallen, Sportwetten, Gastronomie und Spielbanken und decken die geforderten gesetzlichen Anforderungen an Glücksspielanbieter der § 6 Abs. 3 und § 29 Abs. 4 für Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringem Mindestabstand Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ab. Die Schulungen stehen im Einklang mit den landesgesetzlichen Vorgaben der Bundesländer.

Gesetzliche Schulungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 und § 29 Abs. 4 GlüStV

Schulungen für Servicemitarbeiter:

  • Modul A in NRW, Personalschulungen, Umfassende Schulungen in Rheinland-Pfalz, die kleine Sachkunde in Hamburg oder Berlin (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV)
  • Erst- und Wiederholungsschulung als E-Learning in Rheinland-Pfalz (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV)
  • Besonders geschultes Personal (BGP) (§ 29 Abs. 4 GlüStV)

Schulungen für leitende Angestellte, Unternehmer, sozialkonzeptbeauftragte/ -verantwortliche Personen:

  • Modul B in NRW, Umfassende Schulungen in Rheinland-Pfalz, die große Sachkunde in Hamburg oder Berlin (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GlüStV)
  • Sachkundenachweis (SKN) (§ 29 Abs. 4 GlüStV)

Zu unseren Angeboten: 
Schulungstermine

Basisschulungen / Modul A und Personalschulungen

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen.

Bundesweites Angebot von gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzschulungen für alle im Standort tätigen Personen, je nach landesgesetzlicher Regelung i.d.R. mit einer Dauer zwischen 6 und 8 Stunden und Gruppengrößen bis max. 15 Teilnehmenden. Bezeichnung je nach Bundesland: Schulung Modul A (NRW), Sachkundenachweis (Hamburg, Berlin), Basisschulung o.ä., ausgenommen Niedersachsen.

Die Schulungen müssen regelmäßig wiederholt werden, näheres regelt das Landesgesetz.

 

Unternehmer / Modul B

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen.

Bundesweites Angebot von gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzschulungen für Unternehmer, leitende Angestellte und sozialkonzeptbeauftragte Personen mit einer Dauer von mind. 8 Stunden und Gruppengrößen bis max. 12 Teilnehmenden. Bezeichnung je nach Bundesland: Schulung Modul B (NRW) oder großer Sachkundenachweis (Hamburg, Berlin).

Die Schulungen müssen regelmäßig wiederholt werden, näheres regeln die einzelnen Landesgesetze.

Besonders geschultes Personal § 29 Abs. 4 GlüStV

Gemäß § 29 Abs. 4 des GlüStV 2021 und Landesgesetzes NRW muss das Personal von Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex auf gemeinsamen Antrag der Betreiber abweichend von § 25 Absatz 2 sowie das Personal von Spielhallen mit einem Abstandskonflikt besonders geschult sein (BGP).

Ausgangspunkt und zentrale Erwägung von Schulungsangeboten für das Personal von Verbundspielhallen soll sein, dass Verbundspielhallen sich von Einfachspielhallen in erster Linie in der höheren Anzahl der angebotenen Geldspielgeräte auf begrenztem Raum und der Möglichkeit für Spielende unterscheiden, kurzfristig von einer (Teil-)Spielhalle in die nächste zu wechseln. Dies stellt besondere Herausforderungen an die Beobachtung und das Erkennen problematischen Spielverhaltens.

Bundesländer:
Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 

Sachkundenachweis gem. § 29 Abs. 4 GlüStV

Gemäß § 29 Abs. 4 des GlüStV 2021 müssen Betreiberinnen und Betreiber sowie Leitungsfunktionen von Verbundspielhallen und Spielhalen mit Abstandskonflikt den Sachkundenachweis erwerben

Bundesländer:
Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern (nur Landesfachstelle für Glücksspielsucht), Niedersachsen (nur IHK), Nordrhein-Westfalen (nur IHK), Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

e-Learning

Onlineschulungen haben den Vorteil, dass sie zeitlich und räumlich unabhängig jederzeit durchgeführt werden können. Sie eignen sich daher ideal zur innerbetrieblichen Weiterbildung.

In einigen Bundesländern können gesetzliche vorgeschriebene Präventionsschulungen teilweise als Onlineschulung absolviert werden.

Folgende E-Learning-Kurse stehen zur Verfügung:

Präventionsschulungen Spielhalle und Gastronomie

  • E-Learning Präventionsschulung Spielhalle und Gastronomie Rheinland-Pfalz: Erstschulung
    gesetzlich vorgeschriebene Erstschulung für Servicemitarbeitende in RLP. Erstschulung muss vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden. Innerhalb von 6 Monaten muss eine 8-stündige Präsenzschulung erfolgen.
  • E-Learning Präventionsschulung Spielhalle Rheinland-Pfalz: Wiederholung
    gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsschulung für Servicemitarbeitende in RLP. Wiederholung alle 3 Jahre notwendig.

Präventionsschulungen Sportwetten

  • E-Learning Präventionsschulung Sportwetten Rheinland-Pfalz: Erstschulung
    gesetzlich vorgeschriebene Erstschulung für Servicemitarbeitende im Bereich Sportwetten in RLP. Erstschulung muss vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden. Innerhalb von 6 Monaten muss eine 8-stündige Präsenzschulung erfolgen.
  • E-Learning Präventionsschulung Sportwetten Rheinland-Pfalz: Wiederholung
    gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsschulung für Servicemitarbeitende im Bereich Sportwetten in RLP. Wiederholung alle 3 Jahre notwendig.
  • E-Learning Präventionsschulung Sportwetten Bremen: Erstschulung
    gesetzlich vorgeschriebene Erstschulung für Servicemitarbeitende im Bereich Sportwetten in Bremen. Innerhalb von 6 Monaten muss eine 8-stündige Präsenzschulung erfolgen.

Aus und Weiterbildung für origo-Vertragspartner

  • E-Learning Sozialkonzept Spielhalle
    Einführung und einen Überblick zum Sozialkonzept der origo für den Spielhallenbereich, Aus- und Fortbildung für alle Mitarbeitende.
  • E-Learning Sozialkonzept Gastronomie
    Einführung und einen Überblick zum Sozialkonzept der origo für die Gastronomie, Aus- und Fortbildung für alle Mitarbeitende.

Zu unseren Angeboten: 

E-Learning Kurse

Schulungsphilosophie

Wir bieten unseren Kunden qualifizierte Schulungen und Weiterbildungen an, die nicht nur den gesetzlichen Ansprüchen genügen, sondern weit darüber hinaus gehen und die Qualität im Spielerschutz in den Mittelpunkt stellen. Unsere Schulungen sind praxisnah, verständlich und holen die Mitarbeiter da ab, wo sie gerade stehen - Berufsanfänger genauso wie erfahrene Personalleitungen.

Das besondere Augenmerk in unseren Schulungen liegt auf dem kommunikativen Lernen mit- und voneinander, und weniger auf dem Auswendiglernen von Paragrafen. Themen wie der Jugend­ und Spielerschutz, Möglichkeiten der Prävention und Intervention sowie Umgang und Gesprächsführung mit Spielgästen werden reflektierend aus der Praxis erarbeitet. Unsere Trainer übernehmen in den Schulungen sowohl die Rolle des Referenten als auch die des Moderators, der den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet, selbst die richtigen Rückschlüsse zu ziehen. Auf diese Weise fördern wir eine nachhaltige Wissensvermittlung.

Hierzu setzen wir ausschließlich erfahrene und fachkompetente Trainer ein. Fachwissen und Praxiserfahrung unseres Teams erweitern wir ständig durch die Zusammenarbeit mit Experten und Forschungseinrichtungen sowie regelmäßige Weiterbildungen.

Mit unseren bundesweiten Schulungsterminen decken wir einen großen Teil des Schulungsbedarfs unserer Kunden im gesamten Bundesgebiet ab. Hierzu zählen vor allem die Basis-Präventionsschulungen (Modul A NRW), aber auch Schulungen für die Leitungsebene (Modul B NRW) sowie rechtskundliche Schulungen entsprechend der landesgesetzlichen Vorgaben zum großen Sachkundenachweis für Betreiber und Geschäftsführer in Hamburg und Berlin.

Unser Leistungsprofil wird durch die Aus- und Weiterbildungen für Sozialkonzeptbeauftragte /-verantwortliche sowie Schulungen für ethisches Unternehmertum abgerundet. Wir entwickeln unsere Schulungsangebote ständig weiter.

In unserem offenen Schulungskalender werden alle Termine zu unseren Schulungen, Aus- und Weiterbildungen sowie Workshops angekündigt. Die Schulungen sind für alle interessierten Teilnehmer offen. Darüber hinaus können jederzeit inhouse-Schulungen mit uns individuell vereinbart werden.