IHK-Sachkundenachweis und Besonders geschultes Personal
am 15. Oktober 2021 ist mit der Veröffentlichung der Verordnung gemäß Gesetzesblatt NRW vom 06.10.2021 die o.g. Schulungsanforderungen in Kraft getreten.
Die Rechtsverordnung bedient den Sachkundenachweis und das besonders geschultes Personal in Nordrhein-Westfalen gemäß §29 Abs. 4 GlüStV. Nach Informationen durch das Ministerium für Inneres ersetzt dieser IHK-Sachkundenachweis nicht die IHK-Unterrichtung gemäß §33c der Gewerbeordnung. Diese ergänzenden Schulungsmaßnahmen sind für zertifizierungsrelevante Standorte relevant!
Aus gegebenen Anlass haben wir relevante Informationen in Kurzform zusammengetragen, um Ihnen einen übersichtlichen Einblick zu verschaffen, damit Sie für Ihr Unternehmen und Ihrem Personalbestand diese gesetzlichen Mindestanforderungen planen können (alle Angaben ohne Gewähr).
Zur Zeit ist davon auszugehen, dass im November 2021 ein Erlass durch das Ministerium weitere Details ausformuliert und…
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