Brandenburg Besonders geschultes Personal + Sachkundenachweis
23.09.2025 14:00 - 18:00 Uhr Fürstenwalde/Spree * 111,00€ (zzgl. 65,90€ Nebenkostenpauschale) **
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** Für Vertragspartner gelten andere Preise. Die Verpflegungspauschale fällt nicht bei Online-Seminaren an
Gemäß § 29 Abs. 4 des GlüStV 2021 und Landesgesetzes Brandenburg muss das Personal von Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex auf gemeinsamen Antrag der Betreiber abweichend von § 25 Absatz 2 besonders geschult sein (BGP). Vorgaben:
- innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
- Jährliche Wiederholung
- Verpflichtend für das gesamte Personal
- 4 U-Stunden in Präsenz à 60 Minuten
- Abschluss mit schriftlicher Erfolgskontrolle
- Gruppengröße max. 15 Personen
In den Schulungseinheiten soll eine praxisnahe Darstellung und Vermittlung der wesentlichen Aufgaben und Pflichten, insbesondere im Bereich Spieler- und Jugendschutz erfolgen.